Lieber Vereinsmitglieder,

wie auf der Mitgliederversammlung 2019 gemeinsam beschlossen, ist ab dem 10.03.2019 unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Gewässerordnung und mit gültigem Fischereierlaubnisschein das Fischen mit 4 Angeln mit je einem Haken für Vereinsmitglieder erlaubt.

Das Fischen mit gültigem Jugendfischerschein ist mit 2 Angeln mit je einem Haken erlaubt.

Bitte haltet Euch an die Regelungen, beaufsichtigt Eure Angeln stetig und geht verständnisvoll und rücksichtsvoll am Wasser miteinander um.

Diese Regelung wird auf der Homepage und in den nächsten Vereinsnachrichten veröffentlicht.

Die Fischereierlaubnisscheine werden zur Angelsaison 2020 angepasst.

Petri Heil

1. Vorsitzender

 

Zum Ausdrucken für Eure Angelpapiere in der Saison 2019